Sicherheit und Schutz im Eigenheim sind für jeden Hausbesitzer und Mieter wichtig. In diesem Artikel erfährst du, welche Versicherungen wirklich notwendig sind und wie sie dich in verschiedenen Situationen absichern.
Die Wohngebäudeversicherung ist ein absolutes Muss für Hausbesitzer. Sie schützt vor finanziellen Schäden bei Ereignissen wie Brand, Leitungswasserschäden, Hagel, Sturm und anderen Naturkatastrophen. Auch Schäden durch Blitzschlag und Explosionen sind abgedeckt. Im Falle eines Schadens erhältst du eine Entschädigung für die Reparatur- und Reinigungskosten.
Die Elementarschadenversicherung ist besonders wichtig, um das Eigenheim vor den Auswirkungen von Naturereignissen wie Überschwemmungen, Schneedruck, Vulkanausbrüchen, Erdbeben und anderen Katastrophen zu schützen. Je nach Region, in der du lebst, kannst du dich umfassend absichern.
Sowohl Mieter als auch Hausbesitzer sollten eine Hausratversicherung abschließen, um bewegliche Gegenstände wie Elektrogeräte, Kleidung und Möbel vor Schäden durch Feuer, Einbruch, Wasser oder Überspannung zu schützen. Eine gute Möglichkeit, verschiedene Angebote zu vergleichen, bietet die Plattform Tarifcheck.
Entscheide dich außerdem für eine Rechtschutzversicherung, um bei rechtlichen Auseinandersetzungen finanziell abgesichert zu sein. Die Versicherung übernimmt Kosten für Mediation, außergerichtliche Streitbeilegung, Anwälte und Gerichtsverfahren.
Die private Haftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss, um dich vor Schadensersatzansprüchen zu schützen, die durch Unfälle in deinem Zuhause oder auf deinem Grundstück entstehen können. Zusätzlich gibt es neue Angebote wie Haus- und Wohnungsschutzbriefe, die zusätzliche Leistungen wie die Entfernung von Wespennestern oder die Kosten für einen Schlüsseldienst abdecken.
Manche Hauseigentümer sind der Ansicht, dass sie ihre Mieter dazu verpflichten können, bestimmte Versicherungen abzuschließen, wie beispielsweise eine Haftpflichtversicherung. Tatsächlich ist in vielen Mietverträgen eine entsprechende Klausel enthalten. Diese ist jedoch nichtig, da kein Immobilienbesitzer das Recht hat, die Mieter seiner Räumlichkeiten zu verpflichten. Es ist lediglich möglich, eine Empfehlung auszusprechen, bestimmte Versicherungen abzuschließen.
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